Stichwort
Anwerbeabkommen:
"Wir
riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen." Max
Frisch
Zu "Wirtschaftswunderzeiten"
in den 50er Jahren fehlten in Deutschland Arbeitskräfte - speziell im Bergbau.
Als "Gastarbeiter" strömten sie ins Land. Doch es fehlten noch
viele Arbeitskräft und die rechtliche Lage war ungeklärt.
- Am 22.12.1955
wurde das erste Anwerbeabkommen zwischen Italien und Deutschland unterzeichnet,
um den Zustrom ausländischer Arbeitnehmer in geregelte Bahnen zu bringen.
Die Bundesanstalt für Arbeit eröffnete damals eigens Dienststellen
in Italien. Vort Ort wurden gezielt Arbeitskräfte nach dem Bedarf der
deutschen Wirtschaft angeworben.
- 1960 folgten
Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland.
- Der Mauerbau in Deutschland
ließ die Zahl der DDR-Flüchtlinge und somit der Arbeitskräfte
erneut zurückgehen - weitere Arbeitskräfte wurden gesucht.
Am 30. Oktober 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland
und der Türkei geschlossen, eine Verbindungsstelle der Bundesanstalt
in Istanbul errichtet.
- 1964 wurde
der millionste "Gasrarbeiter" begrüßt.
- Die Bundesregierung
schloss bis 1968 weitere Anwerbevereinbarungen - mit Marokko (1963), Portugal
(1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).
Geplant war ursprünglich, daß die Arbeiter kurzfristig beschäftigt
würden. Nach dem sogenannten Rotationsprinzip sollten die Arbeiter nach
einer Weile wieder heimreisen und durch neue Zugereiste ersetzt werden. Diese
Idee wurde aber nicht verwirklicht, denn die Unternehmen hatten ebenso wenig
Interesse daran wie die Arbeiter. Die einjährigen Arbeitsgenehmigungen
wurden verlängert, um Einarbeitungszeiten zu sparen. Doch auch viele
"Gastarbeiter" wollten nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren,
sondern holten später ihre Familien nach. Max Frisch schrieb damals:
"Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen."
- Im November 1973
schließlich kam es wegen der Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp.
Zwischen 1955 und 1973
wurden 14 Millionen Arbeitsmigranten durch Anwerbebüros der Bundesanstalt
für Arbeit nach Deutschland geholt.
Am Rande bemerkt: Fast
30 Jahre später wird im Sommer 2000 ein neues Anwerbe-Kapitel aufgeschlagen.
Weil es der Computer-Branche an Spezialisten in Deutschland mangelt, beschließt
der Bundestag, hoch qualifizierte IT-Fachleute mit einer sogenannten "Green
Card" ins Land zu lassen. Diese "Green Card" unterscheidet sich
allerdings von der amerikanischen Variante, nach der sie benannt ist: Ihre Arbeits-
und Aufenthaltserlaubnis ist befristet.
Thomas Langens
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